12.12.14 Widerrufsrecht für Verbraucher Das „Widerrufsrecht" gilt jetzt auch bei Maklergeschäften
Ein neu gefasstes „Widerrufsrecht" zwingt Makler seit kurzem zu neuer Bürokratie.
Das Maklerunternhmen muss seine Kunden schriftlich über ein 14-tägiges Widerrufsrecht hinweisen - ansonsten drohen massive rechtliche Komplikationen und Ärger für Verbraucher und Makler.
Wundern Sie sich deshalb bitte nicht, wenn Sie vor der nächsten Besichtigung oder vor Zusendung des Exposes gebeten werden, dieses Widerrufsrecht schriftlich zur Kenntnis nehmen zu müssen.
Ohne Ihre Einverständniserklärung zur sofortigen Aufnahme der Tätigkeit, sendet der Makler die Unterlagen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen zu. .